Ergänzende Hinweise zu den IT-Diensten des RRZE
Stellungsnahme des RRZE zu (E-Mail-)Dienstleistungen für Alumni
Bei einem E-Mail-Service für Alumni begibt sich das RRZE in gefährliche Nähe zum Status eines Providers.
Zur Vorratsdatenspeicherung ist nach TKG / TKÜV verpflichtet, wer Dienste für die Öffentlichkeit erbringt.
Von der Öffentlichkeit ausgenommen sind zum Beispiel E-Mail-Server von Universitäten
für dort immatrikulierte Studenten oder Bedienstete.
Verlässliche Rechtsauskünfte für die Relevanz eines Mail-Service für Alumni gibt es nicht,
nur Interpretationen, die durchaus unterschiedlich ausfallen. Entscheidungen in dieser Materie werden
erst vor Gericht gefällt werden.
Das RRZE muss unter allen Umständen vermeiden, Provider im Sinne des TKG / der TKÜV zu werden.
Einerseits würde es das RRZE zur Vorratsdatenspeicherung zwingen, andererseits würde, nach allgemeiner
Einschätzung, ein Alleingang des RRZE als Präzedenzfall die Wissenschaftsszene in Deutschland mit sich reißen.
Selbst das in Landesgesetzen verankerte Engagement von Hochschulen für Alumni enthebt das RRZE nicht den
Verpflichtungen aus Regelungen des Bundes.
Bis zu einer verlässlichen juristischen Klärung sieht sich das RRZE nicht in der Lage, einen E-Mail-Service für Alumni anzubieten. Wir schlagen daher Alumni-Projekten in diesem Fall vor, sich eines externen Providers zu bedienen.



