DV-Beschaffungsrichtlinien
Die Hochschulleitung hat bereits 1999 die von der Kommission für Rechenanlagen (KoRa; ehemals Senatskommission für Rechenanlagen, SEKORA) vorgeschlagenen DV-Beschaffungsrichtlinien für verbindlich erklärt. (Siehe hierzu auch die Seite über das IT-Versorgungskonzept).
Richtlinien zu IT-Beschaffungen an der FAU (November 2005)
In einem Beschluss der Hochschulleitung vom 26.9.2005 wurden weitere
Richtlinien zur IT-Beschaffung an der Universität erlassen. Dieser Beschluss
wurde am 9. November 2005 durch ein Rundschreiben der Universitätsleitung
(Kanzler Thomas A.H. Schöck) in
Kraft gesetzt. Das komplette Rundschreiben finden Sie auf den Internetseiten
der Universitätsverwaltung im
Verwaltungshandbuch
der ZUV unter
IT-Beschaffungen
an der FAU.
Hardware
Alle IT-Beschaffungen durch die Einrichtungen der FAU (ohne Klinikum) sind zwingend über die bestehenden Rahmenverträge abzuwickeln. Dabei ist es unerheblich, aus welcher Finanzierungsquelle die Zahlungen veranlasst werden.
IT-Beschaffungen, die in begründeten Sonderfällen nicht aus bestehenden Rahmenverträgen getätigt werden können, sind vor der Bestellung mit dem RRZE abzustimmen (siehe Formblatt Stellungnahme des RRZE bei Abweichungen vom Rahmenvertrag). Für diese Beschaffungen gelten auch nach wie vor die gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
Die ZAUM ist gehalten, Zahlungen für Beschaffungen, die von der bestehenden Rahmenvertragsregelung abweichen, nur dann zu vollziehen, wenn die Einwilligung hierzu vom RRZE mit beiliegendem Formblatt erklärt und vorgelegt wird.
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Für alle Einrichtungen der FAU, die vom RRZE über die IT-Betreuungszentren Innenstadt (IZI) und Nürnberg (IZN) betreut werden, gilt: Alle IT-Beschaffungen sind vor der Bestellung mit dem jeweiligen Betreuungszentrum abzusprechen, welches bei Bedarf auch Mithilfe bei Bestellungen leistet.
Um alle diese Vorteile auch in Zukunft nutzen zu können, wird das RRZE dafür Sorge tragen, dass immer gültige Rahmenverträge für die wesentlichen IT-Komponenten bestehen.
Ausschreibungen, Rahmenverträge und Beschaffungsmodalitäten (Februar 2010)
- IT-Beschaffung an der FAU (Rahmenverträge, Gerätetypen und Beschaffungsmodalitäten)
- Arbeitsplatz-PCs (Linux, Windows)
- Flachbildschirme (TFTs)
- PC-Peripherie (Drucker, Scanner)
- Notebooks
- x86-Serversysteme
- Apple-MacOS-Systeme
- Beamer
Vorteile durch entstandene Rahmenverträge sind u.a.:
- Bei Einzelbeschaffungen entfällt für die Hochschuleinrichtungen der personelle Aufwand zur Typen-, Hersteller- und Lieferantenauswahl.
- Es müssen keine Gegenangebote eingeholt werden.
- Auch bei größeren Beschaffungen ist keine weitere Ausschreibung mehr erforderlich (betrifft z.B. CIP, WAP, HBFG).
- Die Geräte sind nach technischen Gesichtspunkten ausgewählt und die Systemadministratoren werden vom RRZE bei der System-Software-Installation und bei der Netzwerkintegration sowie bei Reparaturen und Ausbauten unterstützt.
- Mit dem Referat F5 Finanzbuchhaltung der Universitätsverwaltung ist abgesprochen, dass für die Rechnungsabwicklung als Angabe des Vergabeverfahrens die Nennung des jeweiligen Rahmenvertrags auf der Rechnung ausreicht
Software
Die Basis-Software muss mit dem Rechnerkauf für die Lebensdauer des Gerätes (6 Jahre) beschafft werden (Betriebssystem, Office-Paket, mindestens ein wichtiges Anwendungspaket). Produkte, für die es Campuslizenzen gibt, müssen beim RRZE erworben werden.
Die aktuelle Campus-Software-Liste und die Bezugsbedingungen können online abgerufen werden.



