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Die letzten Meldungen

Novell Serverwartung MOLMED am Dienstag, 22 Mai von 8 Uhr bis ca. 11 Uhr

16. Mai 2012

Am Dienstag, 22 Mai findet von 8 Uhr bis voraussichtlich 11 Uhr eine dringende Serverwartung des Novell-Servers “MOLMED” statt. In der genannten Zeit ist der Zugriff auf die Volumes “USERTEMP” und “SYS” nicht möglich.
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Terminänderung – Vortrag “Einführung von fau.de-Maildomains und neuen Mail-/Groupware-Komponenten für die FAU” verschoben

15. Mai 2012

Aufgrund von Terminüberschneidungen mussten im Rahmen der Vorlesung “PRAXIS DER DATENKOMMUNIKATION” (Netzwerkausbildung) Termine getauscht werden.
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RRZE-Betrieb am „Berch“-Dienstag

15. Mai 2012

Am Dienstag, den 29.05.2012, wird das RRZE ab 12 Uhr geschlossen.
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Meldungen nach Thema

 

BITV Checkliste Priorität I

Dieser Anforderungskatalog soll helfen, unüberwindbare und signifikante Barrieren zu vermeiden.

Externer Link:  BITV-Checkliste
Nummer Bedingung für Anforderung Erfüllt?
Nummer Bedingung für Anforderung Erfüllt?
1. 0. Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen  
  1. Für jedes Nicht-Text-Element ist ein äquivalenter Text bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für:
  • Bilder,
  • graphisch dargestellten Text einschließlich Symbolen,
  • Regionen von Imagemaps,
  • Animationen (zum Beispiel animierte GIF-Grafiken),
  • Applets und programmierte Objekte,
  • Zeichnungen, die auf der Verwendung von Zeichen und Symbolen des ASCII-Codes basieren (ASCII-Zeichnungen),
  • Frames,
  • Scripts,
  • Bilder, die als Punkte in Listen verwendet werden,
  • Platzhalter-Graphiken,
  • graphische Buttons,
  • Töne (abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers),
  • Audio-Dateien, die für sich allein stehen,
  • Tonspuren von Videos und Videos.
 
  2. Für jede aktive Region einer serverseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks bereitzustellen.  
  3. Für Multimedia-Präsentationen ist eine Audio-Beschreibung der wichtigen Informationen der Videospur bereitzustellen.  
  4. Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation (insbesondere Film oder Animation) sind äquivalente Alternativen (zum Beispiel Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur) mit der Präsentation zu synchronisieren.  
2. 0. Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.  
  1. Alle mit Farbe dargestellten Informationen müssen auch ohne Farbe verfügbar sein, zum Beispiel durch den Kontext oder die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache.  
  2. Bilder sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.  
3. 0. Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.  
  1. Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von Bildern zu verwenden, um Informationen darzustellen.  
  2. Mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente sind so zu erstellen und zu deklarieren, dass sie gegen veröffentlichte formale Grammatiken validieren.  
  3. Es sind Stylesheets zu verwenden, um die Text- und Bildgestaltung sowie die Präsentation von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente zu beeinflussen.  
  4. Es sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten der verwendeten Markup-Sprache und den Stylesheet-Property-Werten zu verwenden.  
  6. Zur Darstellung von Listen und Listenelementen sind die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu verwenden.  
  7 Zitate sind mittels der hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen.  
4. 0. Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.  
  1. Wechsel und Änderungen der vorherrschend verwendeten natürlichen Sprache sind kenntlich zu machen.  
5. 0. Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.  
  1. In Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, sind die Zeilen- und Spaltenüberschriften mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen.  
  2. Soweit Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, zwei oder mehr Ebenen von Zeilen- und Spaltenüberschriften aufweisen, sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup- Sprache Datenzellen und Überschriftenzellen einander zuzuordnen.  
  3. Tabellen sind nicht für die Text- und Bildgestaltung zu verwenden, soweit sie nicht auch in linearisierter Form dargestellt werden können.  
6. 0. Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.  
  1. Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn die zugeordneten Stylesheets deaktiviert sind.  
  2. Es muss sichergestellt sein, dass Äquivalente für dynamischen Inhalt aktualisiert werden, wenn sich der dynamische Inhalt ändert.  
  3. Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn Scripts, Applets oder andere programmierte Objekte deaktiviert sind..  
  4. Es muss sichergestellt sein, dass die Eingabebehandlung von Scripts, Applets oder anderen programmierten Objekten vom Eingabegerät unabhängig ist.  
  5. Dynamische Inhalte müssen zugänglich sein. Insoweit dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu realisieren ist, sind gleichwertige alternative Angebote unter Verzicht auf dynamische Inhalte bereitzustellen.  
7 0. Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein.  
  1. Bildschirmflackern ist zu vermeiden.  
  2. Blinkender Inhalt ist zu vermeiden.  
  3. Bewegung in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente ist entweder zu vermeiden oder es sind Mechanismen bereitzustellen, die der Nutzerin, dem Nutzer das Einfrieren der Bewegung oder die Änderung des Inhalts ermöglichen.  
  4. Automatische periodische Aktualisierungen in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind zu vermeiden.  
  5. Die Verwendung von Elementen der Markup-Sprache zur automatischen Weiterleitung ist zu vermeiden. Insofern auf eine automatische Weiterleitung nicht verzichtet werden kann, ist der Server entsprechend zu konfigurieren.  
8 0. Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.  
  1. Programmierte Elemente (insbesondere Scripts und Applets) sind so zu gestalten, dass sie entweder direkt zugänglich oder kompatibel mit assistiven Technologien sind.  
9 0. Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.  
  1. Es sind clientseitige Imagemaps bereitzustellen, es sei denn die Regionen können mit den verfügbaren geometrischen Formen nicht definiert werden.  
  2. Jedes über eine eigene Schnittstelle verfügende Element muss in geräteunabhängiger Weise bedient werden können.  
  3. In Scripts sind logische anstelle von geräteabhängigen Event-Handlern zu spezifizieren.  
10 0. Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.  
  1. Das Erscheinenlassen von Pop-Ups oder anderen Fenstern ist zu vermeiden. Die Nutzerin, der Nutzer ist über Wechsel der aktuellen Ansicht zu informieren.  
  2. Bei allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten Beschriftungen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Beschriftungen korrekt positioniert sind.  
11 0. Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie zum Beispiel die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.  
  1. Es sind öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien in ihrer jeweils aktuellen Version zu verwenden, soweit dies für die Erfüllung der angestrebten Aufgabe angemessen ist.  
  2. Die Verwendung von Funktionen, die durch die Herausgabe neuer Versionen überholt sind, ist zu vermeiden.  
  3. Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, dass äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind.  
12 0. Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.  
  1. Jeder Frame ist mit einem Titel zu versehen, um Navigation und Identifikation zu ermöglichen.  
  2. Der Zweck von Frames und ihre Beziehung zueinander ist zu beschreiben, soweit dies nicht aus den verwendeten Titeln ersichtlich ist.  
  3. Große Informationsblöcke sind mittels Elementen der verwendeten Markup-Sprache in leichter handhabbare Gruppen zu unterteilen.  
  4. Beschriftungen sind genau ihren Kontrollelementen zuzuordnen.  
13 0. Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.  
  1. Das Ziel jedes Hyperlinks muss auf eindeutige Weise identifizierbar sein.  
  2. Es sind Metadaten bereitzustellen, um semantische Informationen zu Internetangeboten hinzuzufügen.  
  3. Es sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption eines Internetangebots, zum Beispiel mittels eines Inhaltsverzeichnisses oder einer Sitemap, bereitzustellen.  
  4. Navigationsmechanismen müssen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden.  
14 0. Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.  
  1. Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist.  

Letzte Änderung: 13. Maerz 2012, Historie

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