BITV Checkliste Priorität II
Zusätzliche Berücksichtigungen, um auf Webseiten weitere Barrieren für Personen mit Behinderungen zu entfernen und die Benutzung zu erleichtern.
| Nummer | Bedingung für Anforderung | Erfüllt? | |
|---|---|---|---|
| Nummer | Bedingung für Anforderung | Erfüllt? | |
| 1. | 0. | Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen | |
| 5. | Für jede aktive Region einer clientseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks bereitzustellen. | ||
| 2. | 0. | Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden. | |
| 3. | Texte sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren. | ||
| 3. | 0. | Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden. | |
| 4. | 0. | Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen. | |
| 2. | Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens im Inhalt zu erläutern und durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen. | ||
| 3. | Die vorherrschend verwendete natürliche Sprache ist durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen. | ||
| 5 | 0. | Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden. | |
| 5. | Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von Bildern zu verwenden, um Informationen darzustellen. | ||
| 6. | 0. | Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind. | |
| 7. | 0. | Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein. | |
| 8. | 0. | Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen. | |
| 9. | 0. | Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind. | |
| 4. | Es ist eine mit der Tabulatortaste navigierbare, nachvollziehbare und schlüssige Reihenfolge von Hyperlinks, Formularkontrollelementen und Objekten festzulegen. | ||
| 5. | Es sind Tastaturkurzbefehle für Hyperlinks, die für das Verständnis des Angebots von entscheidender Bedeutung sind (einschließlich solcher in clientseitigen Imagemaps), Formularkontrollelemente und Gruppen von Formularkontrollelementen bereitzustellen. | ||
| 10. | 0. | Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist. | |
| 3. | Für alle Tabellen, die Text in parallelen Spalten mit Zeilenumbruch enthalten, ist alternativ linearer Text bereitzustellen. | ||
| 4. | Leere Kontrollelemente in Eingabefeldern und Textbereichen sind mit Platzhalterzeichen zu versehen. | ||
| 5. | Nebeneinanderliegende Hyperlinks sind durch von Leerzeichen umgebene, druckbare Zeichen zu trennen. | ||
| 11. | 4. | Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen bereitzustellen, die es ihnen erlauben, Dokumente entsprechend ihren Vorgaben (z.B. Sprache) zu erhalten. | |
| 12. | 0. | Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen. | |
| 13. | 0. | Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten. | |
| 5. | Es sind Navigationsleisten bereitzustellen, um den verwendeten Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu ermöglichen. | ||
| 6. | Inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Hyperlinks sind zu gruppieren. Die Gruppen sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der Gruppe ermöglicht. | ||
| 7. | Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind der Nutzerin, dem Nutzer verschiedene Arten der Suche bereitzustellen. | ||
| 8. | Es sind aussagekräftige Informationen am Anfang von inhaltlich zusammenhängenden Informationsblöcken (z.B. Absätzen, Listen) bereitzustellen, die eine Differenzierung ermöglichen. | ||
| 9. | Soweit inhaltlich zusammenhängende Dokumente getrennt angeboten werden, sind Zusammenstellungen dieser Dokumente bereitzustellen. | ||
| 10. | Es sind Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen bereitzustellen. | ||
| 14. | 0. | Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern. | |
| 2. | Text ist mit graphischen oder Audio- Präsentationen zu ergänzen, sofern dies das Verständnis der angebotenen Information fördert. | ||
| 3. | Der gewählte Präsentationsstil ist durchgängig beizubehalten. | ||




