Barrierefreiheit Checkliste
Am 01. Mai 2002 trat in Deutschland das BGG in Kraft.
In §11 wird gefordert, daß die Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bis Ende 2005 ihre Internet-Auftritte so gestalten, daß sie von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können.
Die technische Umsetzung dieser Forderung ist von der Bundesregierung in der Rechtsverordnung BITV veröffentlicht worden.
Die folgenden Checklisten zeigen die Umsetzung der o.g. Forderung am RRZE.
Sie sind der originalen Rechtsverordnung entnommen, die auf der
Webseite der BSI als PDF eingesehen werden können.
Checkliste Priorität I
Dieser Anforderungskatalog soll helfen, unüberwindbare und signifikante Barrieren zu vermeiden.
Checkliste Priorität II
Zusätzliche Berücksichtigungen, um auf Webseiten weitere Barrieren für Personen mit Behinderungen zu entfernen und die Benutzung zu erleichtern.



