Regeln
Verbindliche Regelungen an der Universität Erlangen-Nürnberg
Regel 1: Leitlinie Ziele und Grundsätze der IT-Sicherheit
Während die IT in einigen Bereichen der Universität den Forschungs- und Lehrbetrieb nur unterstützt, sind andere Bereiche von der Verfügbarkeit der IT sowie der Integrität und Authentizität der verarbeiteten Informationen hochgradig abhängig. Nach der Feststellung relevanter IT-Systeme müssen Bedrohungen und Risiken festgestellt, geeignete Gegenmaßnahmen gefunden und implementiert werden.
Grundkonzept des IT-Sicherheits-Managements in der Universität
Beschreibung Grundkonzepte der Leitlinien und des IT-Sicherheitsmanagements.
IT-Strukturanalyse
Im Rahmen der IT-Strukturanalyse soll die vorhandene IT-Landschaft abgebildet werden. Sie dient dazu, sich einen Überblick über die vorhandenen Netzstrukturen, die Kommunikationsverbindungen, die IT-Systeme und die verarbeiteten Daten zu verschaffen.
Schutzbedarfsfeststellung
Art und Umfang der Schutzmaßnahmen für ein IT-System müssen sich an dem Schutzbedarf der IT-Anwendungen bzw. Daten orientieren, die auf dem betreffenden IT-System verarbeitet werden.
Sicherheitsstandards
Übersicht der Sicherheitsstandard zu verschiedenen Systemen.
Arbeitsmittel
Übersicht verbindlicher Formblätter.
Siehe hierzu auch Arbeitshilfen für die Praxis.
Gesetze
Übersicht relevanter Gesetze und Gesetzestexte.



