Regel 10: Verantwortung für die IT-Sicherheit
Zielgruppe: Instituts- und Einrichtungsleiter
Grafischer Überblick
Verantwortungsträger
Die Hochschulleitung sieht sich in der Verantwortung, IT-Sicherheit so zu organisieren, dass Betrieb und Arbeitserfolge in Forschung und Lehre der Universität nicht gefährdet werden. In den Instituten, Lehrstühlen und sonstigen Einrichtungen der Universität sind die jeweiligen Leitungen zur Gewährleistung der erforderlichen IT-Sicherheit verpflichtet. Rahmen bilden dabei die verbindlichen Regeln des IT-Sicherheitshandbuches.
Verbindliche Anforderungen
Im Rahmen dieser Verantwortung haben die Leitungen von Instituten, Lehrstühlen und sonstigen festgelegten Einrichtungen mindestens folgende Anforderungen zu erfüllen:
Bestellung eines IT-Sicherheitsbeauftragten für die Einrichtung. Wird keiner bestellt, nimmt die Leitung der Einrichtung selbst die entsprechenden Aufgaben wahr. Der IT-Sicherheits-Beauftragte ist dem IT-Sicherheitskoordinator der Universität zu melden.
Dem IT-Sicherheitsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, seine Aufgaben in Abstimmung mit seinen Hauptaufgaben angemessen zu erfüllen.
Jährliches Anfordern eines Berichtes des IT-Sicherheitsbeauftragten zum Status der IT-Sicherheit in der Einrichtung.
Sicherstellen des Bewusstseins der jeweiligen IT-Sicherheitsverantwortung bei allen Verantwortlichen für den IT-Systembetrieb sowie Mitarbeitern und Studenten der Einrichtung.
Treffen der erforderlichen Anweisungen zur Beseitigung festgestellter IT-Sicherheitsprobleme auf Vorschlag des IT-Sicherheitsbeauftragten.
Sicherstellen des Vorhandenseins lokaler IT-Sicherheitskonzepte in der Einrichtung.
Melden von IT-Systemen der Sicherheitskategorie A an den IT-Sicherheitskoordinator der Universität (rechtzeitig vor Inbetriebnahme).
Weitere Verantwortliche
Die Verantwortlichen für den Betrieb von IT-Systemen haben für jedes System ein IT-Sicherheitskonzepte mit adäquaten Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.
Alle Nutzer von IT-Systemen haben, die IT-Sicherheitsregeln der Universität, datenschutzrechtliche Vorschriften sowie die in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich festgelegten IT-Sicherheitsmaßnahmen zu beachten und umzusetzen.



