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Die letzten Meldungen

Novell Serverwartung MOLMED am Dienstag, 22 Mai von 8 Uhr bis ca. 11 Uhr

16. Mai 2012

Am Dienstag, 22 Mai findet von 8 Uhr bis voraussichtlich 11 Uhr eine dringende Serverwartung des Novell-Servers “MOLMED” statt. In der genannten Zeit ist der Zugriff auf die Volumes “USERTEMP” und “SYS” nicht möglich.
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Terminänderung – Vortrag “Einführung von fau.de-Maildomains und neuen Mail-/Groupware-Komponenten für die FAU” verschoben

15. Mai 2012

Aufgrund von Terminüberschneidungen mussten im Rahmen der Vorlesung “PRAXIS DER DATENKOMMUNIKATION” (Netzwerkausbildung) Termine getauscht werden.
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RRZE-Betrieb am „Berch“-Dienstag

15. Mai 2012

Am Dienstag, den 29.05.2012, wird das RRZE ab 12 Uhr geschlossen.
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Meldungen nach Thema

 

Regel 1: Leitlinie der Hochschulleitung zur IT-Sicherheit

Zielgruppe : Instituts- und Einrichtungsleiter

Motivation

Während die IT in einigen Bereichen der Universität den Forschungs- und Lehrbetrieb nur unterstützt, sind andere Bereiche von der Verfügbarkeit der IT sowie der Integrität und Authentizität der verarbeiteten Informationen hochgradig abhängig. Nach der Feststellung relevanter IT-Systeme müssen Bedrohungen und Risiken festgestellt, geeignete Gegenmaßnahmen gefunden und implementiert werden.

Verbindliche Anforderungen

Folgende IT-Sicherheitsziele sind für die Einrichtungen der Universität richtungsweisend:

  • In den einzelnen Einrichtungen der Universität ist ein IT-Sicherheitsniveau zu gewährleisten, dass den jeweils erforderlichen Schutz der IT und der verarbeiteten Daten angemessen sicherstellt.

Dazu ist sicherzustellen, dass

  • Vertrauliche Daten für Unbefugte nicht zugänglich sind (Prinzip Vertraulichkeit);

  • Daten dürfen nicht unerwünscht manipuliert werden können (Prinzip Integrität);

  • IT-Einrichtungen und Daten gemäß Erforderlichkeit verfügbar sind (Prinzip Verfügbarkeit);

  • Urheberschaft und Unverfälschtheit wichtiger Daten zweifellos nachvollziehbar sind (Prinzip Authentizität);

  • wichtige IT-Systeme verlässlich, beherrschbar und revisionsfähig sind;

  • Systemnutzer verantwortungsbewusst, sensibilisiert und mit dem erforderlichen Know-how ausgestattet sind;

  • Bei einem Höchstmaß an Sicherheit keine unangemessene Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten erfolgt.

Daneben sind

  • die rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten;

  • Kosten im Schadens- oder Missbrauchsfall gering zu halten;

  • gesetzliche Bestimmungen beim Transfer von Know-How, das der Proliferation unterliegt, einzuhalten;

  • die Interessen von Vertragspartnern im Rahmen von Drittmittelprojekten zu wahren.

Um diese Ziele erreichen zu können, richtet die Leitung der Universität ein IT-Sicherheitsmanagement ein und übergibt ihm die Organisation folgender grundlegender Aufgaben:

  1. Analyse der IT und Netze der Institute orientiert am IT-Grundschutzmodell des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

  2. Feststellung besonders schutzbedürftiger IT-Systeme, ihrer besonderen Risiken und ihres aktuellen Sicherheitsstatus'.

  3. Bestimmung der für die jeweilige Einrichtung notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.

  4. Beratung durch das RRZE bei der Erstellung lokaler Sicherheitskonzepte in den Instituten;

  5. Weitgehender Rückgriff auf vorhandene Dienstleistungen des RRZE bei der Durchführung der erforderlichen und geeigneten Maßnahmen.

Empfehlungen zur Umsetzung

  1. IT-Sicherheit muss ein gemeinsames Anliegen aller Bestandteile der Universität sein. Die Unterstützung des IT-Sicherheitsmanagements liegt aber auch im Eigeninteresse jeder einzelnen Einrichtung.

  2. Jede Einrichtung kann durch aktive Mitarbeit (unter anderem im IT-Sicherheitsforum) Bedeutung, Ziele und Aktivitäten des IT-Sicherheitsmanagements konstruktiv mitgestalten und mitsteuern.

Letzte Änderung: 13. Maerz 2012, Historie

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