Regel 1: Leitlinie der Hochschulleitung zur IT-Sicherheit
Zielgruppe : Instituts- und Einrichtungsleiter
Motivation
Während die IT in einigen Bereichen der Universität den Forschungs- und Lehrbetrieb nur unterstützt, sind andere Bereiche von der Verfügbarkeit der IT sowie der Integrität und Authentizität der verarbeiteten Informationen hochgradig abhängig. Nach der Feststellung relevanter IT-Systeme müssen Bedrohungen und Risiken festgestellt, geeignete Gegenmaßnahmen gefunden und implementiert werden.
Verbindliche Anforderungen
Folgende IT-Sicherheitsziele sind für die Einrichtungen der Universität richtungsweisend:
In den einzelnen Einrichtungen der Universität ist ein IT-Sicherheitsniveau zu gewährleisten, dass den jeweils erforderlichen Schutz der IT und der verarbeiteten Daten angemessen sicherstellt.
Dazu ist sicherzustellen, dass
Vertrauliche Daten für Unbefugte nicht zugänglich sind (Prinzip Vertraulichkeit);
Daten dürfen nicht unerwünscht manipuliert werden können (Prinzip Integrität);
IT-Einrichtungen und Daten gemäß Erforderlichkeit verfügbar sind (Prinzip Verfügbarkeit);
Urheberschaft und Unverfälschtheit wichtiger Daten zweifellos nachvollziehbar sind (Prinzip Authentizität);
wichtige IT-Systeme verlässlich, beherrschbar und revisionsfähig sind;
Systemnutzer verantwortungsbewusst, sensibilisiert und mit dem erforderlichen Know-how ausgestattet sind;
Bei einem Höchstmaß an Sicherheit keine unangemessene Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten erfolgt.
Daneben sind
die rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten;
Kosten im Schadens- oder Missbrauchsfall gering zu halten;
gesetzliche Bestimmungen beim Transfer von Know-How, das der Proliferation unterliegt, einzuhalten;
die Interessen von Vertragspartnern im Rahmen von Drittmittelprojekten zu wahren.
Um diese Ziele erreichen zu können, richtet die Leitung der Universität ein IT-Sicherheitsmanagement ein und übergibt ihm die Organisation folgender grundlegender Aufgaben:
Analyse der IT und Netze der Institute orientiert am IT-Grundschutzmodell des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Feststellung besonders schutzbedürftiger IT-Systeme, ihrer besonderen Risiken und ihres aktuellen Sicherheitsstatus'.
Bestimmung der für die jeweilige Einrichtung notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Beratung durch das RRZE bei der Erstellung lokaler Sicherheitskonzepte in den Instituten;
Weitgehender Rückgriff auf vorhandene Dienstleistungen des RRZE bei der Durchführung der erforderlichen und geeigneten Maßnahmen.
Empfehlungen zur Umsetzung
IT-Sicherheit muss ein gemeinsames Anliegen aller Bestandteile der Universität sein. Die Unterstützung des IT-Sicherheitsmanagements liegt aber auch im Eigeninteresse jeder einzelnen Einrichtung.
Jede Einrichtung kann durch aktive Mitarbeit (unter anderem im IT-Sicherheitsforum) Bedeutung, Ziele und Aktivitäten des IT-Sicherheitsmanagements konstruktiv mitgestalten und mitsteuern.



