Regel 41: Webauftritte
Zielgruppe: Alle IT-Nutzer mit Informationsseiten im WorldWideWeb
Verbindliche Anforderungen
Jeder Betreiber einer Website, d.h. eine Webauftritt, der aus einer oder mehreren einzelnen Webseiten besteht, ist zur Angabe eines Impressums verpflichtet. Das Impressum muss die folgenden Teile aufweisen:
- Name der Einrichtung, des Instituts oder des Lehrstuhls
- Name des verantwortlicher Leiters
- Anschrift
- Telefon / Fax
In Fällen, in denen die Einrichtung eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, ist diese Nummer ebenfalls anzugeben.
Texte und Bilder sind in Deutschland über das Urheberrecht geschützt. Die Verwendung fremder Materialen oder die Umwandelung in ein anderes (hier: webtaugliches) Medium kann gegen Urheberrechte verstossen, wenn keine Nutzungsrechte vorliegen.
Webseiten können weltweit abgerufen werden. Vertrauliche Informationen müssen mit einem Zugangsschutz versehen werden, oder dürfen nicht im WWW publiziert werden.
Interne Informationen über Hard- und Software des Webservers, sowie der Verzeichnisstrukturen sind nicht oder nur eingeschränkt anzugeben.
Das Sammeln von Benutzerprofilen über Cookies, JavaScript oder serverseitige Skripten ist dem Benutzer anzukündigen. Der Benutzer sollte jedoch in der Lage sein, Anonym zu bleiben.
Für jeden Webauftritt muss ein Webmaster zur Verfügung gestellt werden, welcher sich um die Betreuung der Seite kümmert. Dieser Webmaster muß über E-Mail erreichbar sein.
Diese E-Mail-Adresse muß auf den Webseiten kenntlich gemacht werden.Bei der Erstellung von Webseiten für den öffentlich-rechtlichen Bereich sind die gesetzlichen regeln zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu befolgen.
Empfehlungen zur Umsetzung
Jede Webseite ist genauso als Publikation zu sehen, wie auch jedes Druckwerk. Demententsprechend gelten auch hier Standards und Regeln betreffend Design und Recht.
Beachten Sie, daß jedes Werk, welches eine geistige Arbeit verlangt, in Deutschland urheberrechtlich geschützt ist. Die Verwendung fremder Vorlagen, Bilder und Texte ist daher nur eingeschränkt zu empfehlen und zwar nur soweit als das es als Inspiration gilt.Prüfen Sie vor der Gestaltung einer Website, ob es von nicht bereits gewisse Regeln zum Corporate Design für die Einrichtung oder das Institut gibt, welche einzuhalten sind. Gibt es solche Regeln, sollten diese auch Einfluß auf das Aussehen der einzelnen Webseiten nehmen.
Die technische Erstellung einer oder mehrere Webseiten erfordert Grundkenntnisse über die Benutzung des Internets und des WWW. Bei der Gestaltung professioneller Webseiten sind zudem auch tiefere Kenntnisse in die Seitenbeschreibungssprache HTML notwendig.
Im Internet gibt es hierzu viele kostenlose Informationen. Beispielsweise die HTML-Dokumentation SelfHTML (siehe unten). Da eine Website weltweit gesehen wird und diese damit auch eine Aussenwirkung für die Einrichtung oder das Institut gibt, sollten Sie sich die Zeit nehmen, sich in die Thematik einzuarbeiten. Alternativ sollte überlegt werden Drittfirmen (IT-Agenturen) den Auftrag zur Gestaltung des Webauftritts zu übergeben.Die Funktion des Webmasters eines Webauftritts kann auch durch mehrere Personen wahr genommen werden. In diesem Fall muß jedoch eine eindeutige Zuordnung möglich sein, wer zu welchen Zeitpunkt zuständig ist.
Der Webmaster und der verantwortliche Betreiber der Website müssen nicht dieselbe Person sein.
Beim Webmaster handelt es sich lediglich um die technische Kontaktperson. Rechtlich Verantwortlich für Inhalte bleibt auch bei der Existenz eines Webmasters der verantwortliche Leiter, welcher auch im Impressum angegeben ist.
Arbeitshilfen und weitere Information
- Regel 42: Verwendung von CGI-Programmen
- Relevante Gesetze: Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG)
- Relevante Gesetze: Teledienstegesetz (TDG).
- Relevante Gesetze: Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG).
SelfHTML-Tutorium



