Anmeldung als Benutzer
An der Service-Theke des RRZE erhalten Kunden ihre Zugangsberechtigung (Benutzeraccount/Benutzerkennung) zu den verschiedenen Diensten. Die Anmeldung erfolgt mittels Benutzerantrag. Es gibt unterschiedliche Benutzeranträge für Studierende, Beschäftigte und Gäste aber auch für verschiedene Aufgaben und Funktionen.
Beachten Sie bitte, dass die Benutzung der IT-Anlagen des RRZE voraussetzt, dass Sie die Benutzungsrichtlinien gelesen haben und bereit sind, sie zu befolgen. Basisdienstleistungen (E-Mail, WLAN, VPN und Rechnernutzung) sind kostenfrei. Weitere Dienste und Dienstleistungen sind kostenpflichtig (siehe: Gebühren ).
Formulare müssen - je nach Art - entweder persönlich abgegeben werden (u.U. mit Vorlage des Lichtbildausweises) oder können per Hauspost an die Service-Theke gesendet werden.
Studierende der FAU
Alle Studierenden erhalten mit der Einschreibung eine Aktivierungskennung und ein Aktivierungspasswort. Mit diesen Zugangsdaten wird die Benutzerkennung (=Account) aktiviert. Es muss kein weiteres Formular ausgefüllt werden. E-Mail, WLAN, VPN und die Rechnernutzung sind kostenlos, die Druckausgabe, Verbrauchsmaterialien etc. sind jedoch kostenpflichtig.
Beschäftigte der FAU
Alle Beschäftigten der FAU erhalten die Basisdienstleistungen E-Mail, WLAN, VPN und Rechnernutzung kostenfrei. Für die Nutzung der Dienste ist eine Benutzerkennung (=Account) erforderlich, die zunächst aktiviert werden muss. Den Aktivierungsbrief erhalten Sie persönlich an der Service-Theke des RRZE/der Außenstellen (IT-Betreuungszentren) gegen Vorlage eines gültigem Lichtbildausweises.
RRZE-Kontaktpersonen
Für die Nutzung bestimmter RRZE-Dienstleistungen, wie z.B. die Beschaffung lizenzierter Software, ist die Benennung einer Kontaktperson zum RRZE erforderlich. Die Benutzerkennung für Kontaktpersonen berechtigt zum Herunterladen der lizenzierten Software. Die Benutzung von Rechnern und die Pflege der Webseiten (siehe speziellen Benutzerantrag für Webmaster) ist mit dieser Benutzerkennung nicht möglich. Es können zwei Kontaktpersonen benannt werden:
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(Haupt-)Kontaktperson
Die (Haupt-)Kontaktperson kann nur ein fest angestellter Mitarbeiter der Hochschule sein. Angehörige von Firmen, studentische Hilfskräfte und Praktikanten dürfen diese Funktion nicht übernehmen. Die (Haupt-)Kontaktperson muss von ihrer Dienststelle im UnivIS eingetragen werden.
Zweite Kontaktperson
Die zweite Kontaktperson kann auch ein Angehöriger einer Firma sein, mit der ein IT-Betreuungsvertrag besteht. Studentische Hilfskräfte und Praktikanten sind auch hier nicht erlaubt. Falls es sich bei der zweiten Kontaktperson um einen fest angestellten Mitarbeiter der Hochschule handelt, muss er von seiner Dienststelle im UnivIS eingetragen werden.
Bitte beachten Sie, dass der Benutzerantrag für Kontaktpersonen auch vom Dienststellenleiter unterschrieben werden muss.
Webmaster
Neben der regulären Benutzerkennung gibt es für FAU-Einrichtungen, die einen Webauftritt betreiben, einen zusätzlichen Account, den "Webmaster-Account". Dieser dient alleine der Pflege und Verwaltung von Webseiten und Domains an der FAU. Webmaster-Accounts werden nur an FAU-Einrichtungen oder an studentische Gruppen vergeben.
Webmaster müssen von ihrer Dienststelle im UnivIS eingetragen werden. Bitte vergessen Sie auf dem Antrag nicht die Unterschrift des Dienststellenleiters! Er ist gemäß § 6 MDStV der inhaltlich Verantwortliche.
Benutzerantrag
für Webmaster als PDF laden
Beschäftigte und Studierende anderer Hochschulen sowie Gäste der FAU
Angehörige anderer Hochschulen können ebenfalls eine RRZE-Benutzerkennung beantragen. Die Benutzerkennung wird nur nach begründeter Einzelfallprüfung gewährt und erfordert einen Antrag sowie die Vorlages eines gültigem Lichtbildausweises.



